Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abgeltung gewisser Ansprüche aus Dienstv · Abgeltung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft

§ 1 Abgeltung gewisser Ansprüche aus Dienstv

In KraftAmtlicher Text

Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes regeln die Abgeltung der auf Grund des Bundesgesetzes vom 5. Juli 1962, BGBl. Nr. 187, über die Anmeldung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft angemeldeten Ansprüche.