Privilegien und Immunitäten der Donaukom · Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
§ 6 Privilegien und Immunitäten der Donaukom
Beilegung von Streitigkeiten
Alle Streitfälle, die hinsichtlich der Anwendung oder Auslegung dieses Übereinkommens entstehen mögen, werden einvernehmlich zwischen den Streitparteien beigelegt.
Läßt sich Einvernehmen nicht erzielen, so wird der Streitfall der Kommission vorgelegt, welche den Streitparteien Empfehlungen zur Beilegung des Streitfalles gibt.