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Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (S · Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (Slowenien)

§ 13 Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (S

Artikel 13

In KraftAmtlicher Text

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.

Im Falle einer Erneuerung der Grenzsteine auf den Dreiländergrenzpunkten werden sich die Vertragsstaaten mit dem daran beteiligten dritten Staat zu diesem Zweck ins Einvernehmen setzen.