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Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (S · Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (Slowenien)

§ 2 Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (S

Artikel 2

In KraftAmtlicher Text

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.

Die Staatsgrenze grenzt die Hoheitsgebiete der Vertragsstaaten sowohl auf der Erdoberfläche als auch in lotrechter Richtung im Luftraum und unter der Erdoberfläche voneinander ab. Dieser Grundsatz gilt insbesondere auch für den Grenzverlauf auf Brücken sowie in Bergwerken, Tunnel und sonstigen unterirdischen Bauwerken.