Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenz · Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)
§ 8 Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenz
Artikel 8
Erweisen sich wegen baulicher Veränderungen Grenzänderungen als zweckmäßig, so ist die Kommission (Artikel 16) befugt, den Vertragsstaaten entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Die Durchführung der von den Vertragsstaaten vereinbarten Grenzänderungen ist Aufgabe der Kommission.