Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gew · Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gewerbeschule (Thailand)

§ 3 Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gew

Artikel 3

In KraftAmtlicher Text

Die Republik Österreich stellt auf ihre Kosten für die Dauer von drei Jahren zur Verfügung:

a) sechs Lehrer, einschließlich des österreichischen technischen Direktors;

b) die für die Werkstätten der Schule benötigten Maschinen, Werkzeuge und technischen Einrichtungen, c. i. f. Bangkok (Entladehafen).