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Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gew · Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gewerbeschule (Thailand)

§ 8 Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gew

Artikel 8

In KraftAmtlicher Text

Das Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand vom 25. April 1966 betreffend die österreichischen Experten in Thailand gewährten Vorrechte und Erleichterungen findet auch auf die österreichischen Lehrer der Schule Anwendung.