Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Tu · Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Tunesien)
§ 4 Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Tu
Artikel 4
Art und Umfang des Einsatzes von Fachkräften bleiben besonderen Vereinbarungen zwischen den Vertragschließenden Teilen vorbehalten.