Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und Polen
§ 49 Konsularvertrag zwischen Österreich und
Artikel 49
Die Artikel 46, 47 und 48 werden sinngemäß auf Luftfahrzeuge, die im Entsendestaat registriert sind, ausgenommen Militärluftfahrzeuge, angewendet.