Staatsgrenze Österreich – Jugoslawien (E · Staatsgrenze Österreich – Jugoslawien (Ergänzungen)
§ 3 Staatsgrenze Österreich – Jugoslawien (EArtikel 3
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Änderung des Verlaufes der Staatsgrenze im Bereich der regulierten Kutschenitza (Teil des Grenzabschnittes II und Grenzabschnitt III)
Verfassungsbestimmung
Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in den Artikeln 1 und 2 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.