Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn
§ 2 Konsularvertrag zwischen Österreich und
Artikel 2
(1) Ein Konsulat des Entsendestaates darf im Empfangsstaat nur mit dessen Zustimmung errichtet werden.
(2) Sitz, Rang und Konsularbezirk des Konsulats werden im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien bestimmt.