Einräumung von Privilegien und Immunität · Einräumung von Privilegien und Immunitäten
§ 0 Einräumung von Privilegien und Immunität
Verordnung der Bundesregierung vom 5. Juni 1979 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Ständige Beobachtermission der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
StF: BGBl. Nr. 277/1979
Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 9 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet: