Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (B · Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)
§ 2 Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (BArtikel II Artikel römisch zwei
Soweit zur Verwirklichung der in den Anlagen 1 bis 8 beabsichtigten Maßnahmen privatrechtliche Verträge zwischen den Vertragsparteien erforderlich sind, wird der Abschluß dieser Verträge unverzüglich vorbereitet werden.