§ 0 Abkommen über internationale Ausstellung
ZOLLREGELUNG FÜR DIE EINFUHR VON WAREN DURCH DIE TEILNEHMER AN INTERNATIONALEN AUSSTELLUNGEN
StF: BGBl. Nr. 445/1980
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 445/1980
ZOLLREGELUNG FÜR DIE EINFUHR VON WAREN DURCH DIE TEILNEHMER AN INTERNATIONALEN AUSSTELLUNGEN
StF: BGBl. Nr. 445/1980
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 445/1980