Einräumung von Privilegien und Immunität · Einräumung von Privilegien und Immunitäten
§ 0 Einräumung von Privilegien und Immunität
Verordnung der Bundesregierung vom 11. November 1980 betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Zwischenstaatliche Komitee für Auswanderung
StF: BGBl. Nr. 530/1980
BGBl. Nr. 584/1987
Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 8 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 1984-01-01