§ 6 Entwicklungshilfe - technische Zusammena
Artikel 6
Die im Rahmen dieses Abkommens eingesetzten österreichischen Fachkräfte werden in Indonesien keine anderen Erwerbstätigkeiten ausüben als jene, die ihnen zugemessen sind.
Artikel 6
Die im Rahmen dieses Abkommens eingesetzten österreichischen Fachkräfte werden in Indonesien keine anderen Erwerbstätigkeiten ausüben als jene, die ihnen zugemessen sind.