§ 0 Abkommen zwischen Österreich und dem OPE
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM OPEC-FONDS FÜR INTERNATIONALE ENTWICKLUNG ÜBER DEN AMTSSITZ DES FONDS
StF: BGBl. Nr. 248/1982 (NR: GP XV RV 814 AB 961 S. 104. BR: AB 2474 S. 419. )
BGBl. III Nr. 94/2020 (NR: GP XXVII RV 5 AB 78 S. 34. BR: AB 10331 S. 907. )
Die Republik Österreich und der OPEC-Fonds für internationale Entwicklung, in dem Wunsche, ein Abkommen betreffend den Amtssitz des Fonds in Wien sowie über die Regelung der damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu schließen, sind wie folgt übereingekommen:
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 31 Absatz 1 des Abkommens vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 31 Absatz 1 am 10. Mai 1982 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.