Einräumung von Privilegien und Immunität · Einräumung von Privilegien und Immunitäten
§ 0 Einräumung von Privilegien und Immunität
Verordnung der Bundesregierung vom 7. September 1982 betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Liga der Arabischen Staaten und deren Büro in Österreich
StF: BGBl. Nr. 514/1982
Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 8 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977 , wird nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet: