Einräumung von Privilegien und Immunität · Einräumung von Privilegien und Immunitäten
§ 0 Einräumung von Privilegien und Immunität
Verordnung der Bundesregierung vom 7. Dezember 1982 betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Bedienstete von im Wiener Internationalen Zentrum untergebrachten Büros von Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
StF: BGBl. Nr. 624/1982
Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 8 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet: