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Amtssitz - Europäisches Zentrum für Wohl · Amtssitz - Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung (UNO)

§ 8 Amtssitz - Europäisches Zentrum für Wohl

ZUGANG ZUM ZENTRUM

In KraftAmtlicher Text

Die Regierung des Gastlandes wird jene Visa und Genehmigungen dem ausländischen Personal des Zentrums und allen Personen erteilen, die offiziell an das Zentrum oder zu dort stattfindenden Tagungen offiziell eingeladen werden, die für entsprechende Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen und für den Zugang zum Zentrum notwendig sind.