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Höchstzulässiger Schwefelgehalt im Heizö · Höchstzulässiger Schwefelgehalt im Heizöl (Bund – Länder)

§ 3 Höchstzulässiger Schwefelgehalt im HeizöAußerordentliche Verhältnisse

Artikel 3

In KraftAmtlicher Text

Soweit es zur Sicherung der Versorgung mit Heizöl erforderlich ist, sind die Vertragsparteien berechtigt, für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse, die die Energieversorgung wesentlich beeinträchtigen, Rechtsvorschriften zu erlassen, die von dieser Vereinbarung im unerläßlichen Umfang abweichen.