Entwicklungshelfergesetz · Entwicklungshelfergesetz
§ 13 Entwicklungshelfergesetz
Die Fachkräfte unterliegen hinsichtlich ihrer Einkünfte aus dem Einsatzvertrag den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988, BGBl. Nr. 400, in der jeweils geltenden Fassung.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2019-01-01