Entwicklungshilfe - Technische Zusammena · Entwicklungshilfe - Technische Zusammenarbeit (Burundi)
§ 6 Entwicklungshilfe - Technische Zusammena
Artikel 6
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.