VwGG · Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
§ 32 VwGGWahrnehmung der Zuständigkeit
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
Der Verwaltungsgerichtshof nimmt seine Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahr.
VwGG · Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
Der Verwaltungsgerichtshof nimmt seine Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahr.