VwGG · Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
§ 76 VwGG
4. Unterabschnitt Elektronischer Rechtsverkehr
Im Übrigen sind die §§ 89a bis 89g GOG sinngemäß anzuwenden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-05-25
VwGG · Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
4. Unterabschnitt Elektronischer Rechtsverkehr
Im Übrigen sind die §§ 89a bis 89g GOG sinngemäß anzuwenden.