Übereinkommen über Spezialmissionen · Übereinkommen über Spezialmissionen
§ 7 Übereinkommen über SpezialmissionenFehlen diplomatischer oder konsularischer Beziehungen
Artikel 7
Die Entsendung oder der Empfang einer Spezialmission setzen das Bestehen diplomatischer oder konsularischer Beziehungen nicht voraus.