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Entwicklungshilfe - technische Zusammena · Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Nicaragua)

§ 0 Entwicklungshilfe - technische Zusammena

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK NIKARAGUA ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. Nr. 127/1986

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Nikaragua,

vom Wunsche geleitet, die bestehenden Beziehungen der Freundschaft und Zusammenarbeit zu stärken, und

unter Berücksichtigung des beiderseitigen Nutzens, den eine engere Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern bewirken wird,

sind wie folgt übereingekommen:

Das Abkommen tritt nach seinem Artikel 9 am 1. März 1986 in Kraft.