DV-StAG · Staatsanwaltschaftsgesetz-DV
§ 25 DV-StAGInterne Formblätter
VIERTER ABSCHNITT Innerbehördlicher Geschäftsgang
Die Herstellung eigener Formblätter der Staatsanwaltschaften bedarf der Zustimmung der Oberstaatsanwaltschaft. § 64 Abs. 4 Geo. bleibt unberührt.
Verweist auf
- DV-StAG Art. 64