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Internationaler Pakt über bürgerliche un · Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte – Fakultativprotokoll 1

§ 3 Internationaler Pakt über bürgerliche unArtikel 3

Frankreich:

In KraftAmtlicher Text

Der Ausschuß erklärt jede nach diesem Protokoll eingereichte Mitteilung für unzulässig, die anonym ist oder die er für einen Mißbrauch des Rechts auf Einreichung solcher Mitteilungen oder für unvereinbar mit den Bestimmungen des Paktes hält.