Antarktis-Vertrag · Antarktis-Vertrag
§ 2 Antarktis-Vertrag
Artikel II Artikel römisch zwei
Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die Zusammenarbeit zu diesem Zweck, wie sie während des Internationalen Geophysikalischen Jahres gehandhabt wurden, bestehen nach Maßgabe dieses Vertrages fort.