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EMRK · Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 7)

§ 9 EMRKArtikel 9 – Inkrafttreten

Erklärungen Österreichs

In KraftAmtlicher Text

Verfassungsbestimmung

1. Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monates in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von zwei Monaten nach dem Tag folgt, an dem sieben Mitgliedstaaten des Europarates nach Art. 8 ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.

2. Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch das Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monates in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von zwei Monaten nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1998-11-01