GO-BR · Geschäftsordnung des Bundesrates
§ 35 GO-BRTagungsort
V. Sitzungen des Bundesrates römisch fünf. Sitzungen des Bundesrates
Der Bundesrat wird von seinem Präsidenten an den Sitz des Nationalrates einberufen.
GO-BR · Geschäftsordnung des Bundesrates
V. Sitzungen des Bundesrates römisch fünf. Sitzungen des Bundesrates
Der Bundesrat wird von seinem Präsidenten an den Sitz des Nationalrates einberufen.