Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT · Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
§ 22 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Inkrafttreten und Geltungsdauer des Protokolls
(1) Dieses Protokoll tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem fünf Parteien des Übereinkommens die Bedingungen des Artikels 21 dieses Protokolls erfüllt haben.
(2) Dieses Protokoll tritt an dem Tag außer Kraft, an dem auch das Übereinkommen außer Kraft tritt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2002-09-26