KGG 1992 · Konsulargebührengesetz 1992
§ 3 KGG 1992Entstehung des Abgabenanspruchs
Der Abgabenanspruch entsteht mit dem Beginn der Amtshandlung. Eine Amtshandlung ist als begonnen anzusehen, sobald die Tätigkeit der Vertretungsbehörde tatsächlich einsetzt.