NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 97 NRWOEndgültiges Ergebnis im Regionalwahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien
Erstes Ermittlungsverfahren
Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist.