Einsparung von Energie (Bund – Länder) · Einsparung von Energie (Bund – Länder)
§ 13 Einsparung von Energie (Bund – Länder)Artikel 13
ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht Einsparung von Energie im Gewerbebereich und industriellen Bereich
Die Vertragsparteien kommen überein, die Aktivitäten des Energiesparens zur Ausschöpfung des Energiesparpotentials im gewerblichen und industriellen Bereich zu fördern und diese Förderungen aufeinander abzustimmen.