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UNO-City - Gemeinsamer Fonds für Reparat · UNO-City - Gemeinsamer Fonds für Reparaturen UNO, IAEO, UNIDO

§ 0 UNO-City - Gemeinsamer Fonds für Reparat

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen,

der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der

Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung zur Abänderung des

Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen,

der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der

Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung

und Verwaltung eines gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer

Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen

Zentrum Wien

(NR: GP XX RV 589 AB 791 S. 83. BR: AB 5526 S. 629. )

StF: BGBl. III Nr. 74/1998

Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen der Republik Österreich wurden am 13. August 1997 abgegeben.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.