§ 0 Konsultationsmechanismus und künftiger S
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften
StF: BGBl. I Nr. 35/1999 (NR: GP XX RV 1210 AB 1254 S. 130. BR: AB 5692 S. 642. )
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG samt Anhang wird genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder
Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Vorarlberg und Wien,
jeweils vertreten durch den Landeshauptmann,
sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund,
sind – gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes –
übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. 8 Abs. 1 mit 15. Jänner 1999 in Kraft.