Patientencharta (Bund – Kärnten) · Patientencharta (Bund – Kärnten)
§ 2 Patientencharta (Bund – Kärnten)Artikel 2
Abschnitt 1 Grundsätzliches
Die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Patientinnen sind besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren.