Patientencharta (Bund – Kärnten) · Patientencharta (Bund – Kärnten)
§ 8 Patientencharta (Bund – Kärnten)Artikel 8
Abschnitt 2 Recht auf Behandlung und Pflege
Die Vertragsparteien kommen überein, daß Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens einer Qualitätskontrolle unterzogen und dem Stand der Wissenschaft entsprechend Qualitätssicherungsmaßnahmen gesetzt werden.