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DSG · Datenschutzgesetz

§ 35i DSGVertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle

7. Abschnitt Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in Angelegenheiten der Europäischen Union

In KraftAmtlicher Text

Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss (Art. 68 DSGVO) und zentrale Anlaufstelle ist der Leiter der Datenschutzbehörde.