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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1113 ABGBb) Verlauf der Zeit;

5) Auflösung des Bestandvertrages:

In KraftAmtlicher Text

Der Bestandvertrag erlischt auch durch den Verlauf der Zeit, welcher ausdrücklich oder stillschweigend, entweder durch den nach einem gewissen Zeitraume ausgemessenen Zins, wie bey so genannten Tag- Wochen- und Monathzimmern, oder durch die erklärte, oder aus den Umständen hervorleuchtende Absicht des Bestandnehmers bedungen worden ist.