ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1113 ABGBb) Verlauf der Zeit;
5) Auflösung des Bestandvertrages:
Der Bestandvertrag erlischt auch durch den Verlauf der Zeit, welcher ausdrücklich oder stillschweigend, entweder durch den nach einem gewissen Zeitraume ausgemessenen Zins, wie bey so genannten Tag- Wochen- und Monathzimmern, oder durch die erklärte, oder aus den Umständen hervorleuchtende Absicht des Bestandnehmers bedungen worden ist.