ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 342 ABGB
Rechte des redlichen Besitzes:
Was in den vorhergehenden §§.in Rücksicht einer neuen Bauführung verordnet wird, ist auch auf die Niederreißung eines alten Gebäudes, oder andern Werkes anzuwenden.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Rechte des redlichen Besitzes:
Was in den vorhergehenden §§.in Rücksicht einer neuen Bauführung verordnet wird, ist auch auf die Niederreißung eines alten Gebäudes, oder andern Werkes anzuwenden.