ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 424 ABGBTitel derselben.
Fünftes Hauptstück. Von Erwerbung des Eigenthumes durch Uebergabe.
Der Titel der mittelbaren Erwerbung liegt in einem Vertrage; in einer Verfügung auf den Todesfall; in dem richterlichen Ausspruche; oder, in der Anordnung des Gesetzes.