ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 445 ABGBAusdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte.
Folge der Erwerbung:
Nach den in diesem Hauptstücke über die Erwerbungs- und Erlöschungsart des Eigenthumsrechtes unbeweglicher Sachen gegebenen Vorschriften hat man sich auch bey den übrigen, auf unbewegliche Sachen sich beziehenden, dinglichen Rechten zu verhalten.