ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 751 ABGBAbweichungen von der allgemeinen Erbfolge
IV. Außerordentliches Erbrecht und Aneignung durch den Bund römisch vier. Außerordentliches Erbrecht und Aneignung durch den Bund
Abweichungen von der in diesem Hauptstück bestimmten gesetzlichen Erbfolge, insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind gesondert geregelt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-01-01