ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 9 ABGBDauer des Gesetzes.
Einleitung. Von den bürgerlichen Gesetzen überhaupt.
Gesetze behalten so lange ihre Kraft, bis sie von dem Gesetzgeber abgeändert oder ausdrücklich aufgehoben werden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2013-03-21