Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

RAO · Rechtsanwaltsordnung

§ 44 RAO

V. ABSCHNITT römisch fünf. ABSCHNITT Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

In KraftAmtlicher Text

Die Rechtsanwaltskammern haben im Verhältnis der Anzahl ihrer Mitglieder aus dem Kreis der Rechtsanwälte zueinander die Kosten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags zu tragen. Die Höhe dieser Kosten ist von der Vertreterversammlung jährlich festzustellen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01