§ 433a ZPOMediationsvergleich und Vergleiche nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz
Dritter Theil. Verfahren vor den Bezirksgerichten.
Über den Inhalt der in einem Mediationsverfahren oder in einem Schlichtungsverfahren über Verbraucherstreitigkeiten nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, BGBl. I Nr. 105/2015 , über eine Zivilsache erzielten schriftlichen Vereinbarung kann vor jedem Bezirksgericht ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden.