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EO · Exekutionsordnung

§ 435 EOFormblätter

Zweiter Abschnitt Sonstige Begleitregelungen

In KraftAmtlicher Text

Die Bundesministerin für Justiz wird ermächtigt, zur Ermöglichung einer zweckmäßigen Behandlung der Eingaben mit Verordnung Formblätter einzuführen, die die Parteien für ihre Eingaben an das Gericht zu verwenden haben. Diese Formblätter sind so zu gestalten, dass sie die Parteien leicht und sicher verwenden können.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-07-01